Patienteninformationen
Wichtiger Hinweis zum Umgang mit SARS-COVID 19 Infektionen

Liebe Patienten,

aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir alle Patienten mit trockenem Husten, Luftnot, und Fieber zum Schutz der Mitmenschen nicht in die Praxis zu kommen. Bitte rufen Sie uns unter 06132/2660 an und schildern Ihre Symptome. Wir besprechen dann das weitere Vorgehen in Abhängigkeit der Symptome.  

Bei anderen Erkrankungen können Sie wie gewohnt einen Termin telefonisch oder online vereinbaren.

Wir haben insgesamt 4 CO2 Sensoren in der gesamten Praxis installiert. Der CO2-Gehalt ist ja ein Maß für die Luftqualität in einem Raum mit mehreren Personen und fungiert somit als Warnanlage. Weiterhin sorgen 5 Luftreiniger Virenbelastete Aerosole zu bekämpfen. Dies reduziert den Virenanteil in der Raumluft auf ein Minimum.




Test auf COVID-19 werden veranlasst wenn folgende Kriterien zutreffen:

  • Personen mit COVID-19-typischen Symptomen.
  • Bei Personen ohne Symptome, die engen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten.
  • Personen in Gemeinschaftseinrichtungen und –unterkünften (zum Beispiel Schulen, Kitas, Geflüchtetenunterkünfte, Notunterkünfte, Justizvollzugsanstalten), wenn in der Einrichtung eine mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Person festgestellt wurde.
  • Patienten, Bewohner und das Personal in Pflegeeinrichtung oder im Krankenhaus, wenn es zu einem Ausbruch des Virus in der Einrichtung kam. Dies gilt beispielsweise auch für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, der Rehabilitation, ambulante Operationen oder ambulante Dialyse sowie für Arzt- und Zahnpraxen und weitere Praxen humanmedizinischer Heilberufe, Tageskliniken und den Rettungsdienst.
  • Patienten oder Betreute vor Aufnahme oder Wiederaufnahme: vor allem in medizinischen Einrichtungen der stationären und ambulanten Versorgung (ohne Praxen der human-, zahnärztlichen oder sonstigen humanmedizinischen Heilberufe), in (teil)stationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen, von ambulanten Pflegediensten und Diensten der Eingliederungshilfe, Obdachlosenunterkünften und in Tageskliniken
  • oder auf Wunsch, in dem Fall müssten Sie die Kosten der Untersuchung tragen. Covid Schnelltest ca. 35 €.


Corona-Antikörpertest:

Der Antikörpertest ist nur dann eine Kassenleistung, wenn der behandelnde Arzt den dringenden Verdacht auf eine Corona Infektion hat und der Abstrich Test negative ist. Ansonsten wird dieser Test mit dem IGeL- oder einem Privatschein abgerechnet. Noch liegt keine Falldefinition des RKI vor, die als Entscheidungs-Kriterium für eine Indikation zum Testen dienen könnte.

Zur häufig gewünschten Verwendung, nämlich der Bestätigung einer Immunität gegen SARS-CoV-2, liegen aktuell noch keine ausreichenden Daten vor. Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

Wir sind für Sie da!


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