Unsere Leistungen
IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen)


Wir bieten Ihnen in unserer Praxis ebenfalls individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an und wollen Sie im Folgenden genauer darüber informieren:



Unter IGeL werden im Allgemeinen Leistungen verstanden, die nicht zwangsläufig von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, da diese nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog gehören. 

Sie reichen über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer "ausreichenden und notwendigen" Patientenversorgung hinaus und sind daher von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht gedeckt. Es ist jedoch wichtig, dass diese Leistungen trotzdem medizinische Maßnahmen sind, die der Vorsorge, Früherkennung und Therapie von Krankheiten dienen.

Wenden Sie sich bei Fragen zur Kostenübernahme von IGeL bitte direkt an Ihre Krankenkasse. Bei Fragen zu den individuellen Leistungen stehen wir Ihnen gerne persönlich, telefonisch und über unser Kontaktformular zu Verfügung!


Atteste und Gutachten

Gemäß § 12 der [Muster-]Berufsordnung dürfen Ärzte private Atteste (z.B. für Reise­rück­tritts­versicherung, Eignungsbescheinigung oder Untauglichkeitbescheinigungen) nicht kostenlos zur Verfügung stellen. Eine Ausnahme davon bildet das Anfordern dieser durch Krankenkassen und Arbeitgeber. 



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