Patienteninformationen
Vorsorgevollmacht

Mit der Patientenverfügung können Sie für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit schon vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder untersagen.

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln.

Mit der Betreuungsverfügung können Sie im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtliche Betreuerin oder rechtlichen Betreuer bestellen soll, falls es nötig sein soll.  

Weitere und detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz unter folgendem Link: bitte hier klicken.

Formulare zum Ausdrucken finden Sie unter anderem auch auf den Seiten der Landesärztekammer Rheinland Pfalz.


Wir stehen Ihnen gerne für eine Beratung bei medizinischen Fragen zur Patienten­verfügung zur Verfügung. Die Kosten der Beratung sind abhängig vom jeweiligen Aufwand (IGeL-Leistung). 

Gerne können Sie eine Kopie ihrer Patientenverfügung bei uns hinterlegen und regelmäßig aktualisieren (Speicherung in der Praxis-EDV). Das Original sollten Sie sicher und jederzeit griffbereit verwahren.

 


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